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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinn von § 310 I BGB.
§ 2 - Auftragserteilung (1) Die Auftragserteilung ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren. Wir können dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) Unsere Auftragsbestätigung ist Voraussetzung für einen verbindlichen Vertrag. Diese kann auch erst konkludent mit Rechnungsstellung erfolgen und ist nur in schriftlicher Form, bzw. per E-Mail oder per Telefax wirksam. Bis zur Auftragsbestätigung sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend, soweit wir sie nicht für einen bestimmten Zeitraum als bindend bezeichnet haben.
(3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte ist Auftraggeber und damit Kunde der Besteller.
(4) Ergänzungsvereinbarungen sowie Nebenabsprachen bedürfen zur Wirksamkeit die Bestätigung in schriftlicher Form, bzw. per E-Mail oder per Telefax.
(4) Die im Angebot bzw. in der Auftragbestätigung genannten Liefertermine entsprechen dem jeweiligen Planungszustand. Sie sind nicht als verbindliche Liefertermine zu verstehen.
§ 3 - Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt unsere aktuelle Preisliste. Die Preise verstehen sich inkl. Versand- und Verpackungskosten.
(2) Nachträglich durch den Kunden veranlasste Änderungen des Auftrags werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die nachträgliche Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg etc.) wird eine Pauschalgebühr von 15,00 Euro erhoben.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bar per Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzlich 5,50 Euro Nachnahmegebühr. Bei Selbstabholung ist die Bezahlung ebenfalls bar zu leisten.
(6) Bei allen Aufträgen kann vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung gefordert werden.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 - Durchführung (1) Wir führen alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den unseren Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten bereitzustellen.
(2) Für abweichende Dateiformate weisen wir darauf hin, dass wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten können.
(3) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten. Dies gilt auch für Datenübertragungs- oder Datenfehler, die von uns nicht zu verantworten sind.
(4) Alle Zulieferungen, durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und Daten, unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Ausgenommen sind hierbei offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
§ 5 - Haftung des Kunden (1) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Sollte der Kunde diese Schutzvorkehrung unterlassen, muss er für den daraus entstehenden Schaden aufkommen.
(2) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- bzw. Reproduktionsrechte der übersandten Daten bzw. Unterlagen ist. Sollten durch die Ausführung des Auftrages Urheberrechte Dritter verletzt werden, so haftet der Auftraggeber alleine bzw. stellt uns der Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
§ 6 - Impressum und Werbung (1) Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Die Zustimmung kann nur aus überwiegendem Interesse verweigert werden.
(2) Wir behalten uns vor, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu verwenden.
§ 7 - Lieferung und Gefahrenübergang (1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz, Einsteinstr.12, 90542 Eckental. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Die Kosten des Versandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
(3) Das Transportrisiko geht mit Übergabe der Ware an eine sorgfältig ausgesuchte Transportperson auf den Kunden über.
§ 8 - Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei einem Kunden im Sinne von § 310 BGB bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 9 - Mängelhaftung (1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse auf ihre Vertragsgemäßheit überprüft hat. Mit der Druck- und Fertigungsfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Fehler handelt, der erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden ist oder erkannt werden konnte. Bei farbigen Reproduktionen sind geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel anzusehen. Gleiches gilt auch bei geringfügigen Abweichungen von sonstigen Vorlagen.
(2) Bei Unternehmern ist Voraussetzung für die Geltendmachung eines Mängelanspruches, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Ansonsten gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
(3) Soweit ein Mängelanspruch geltend gemacht werden kann, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Gelingt es uns trotz dreimaliger Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht, den Mangel zu beseitigen, gilt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung als fehlgeschlagen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Abweichend davon haften wir für die uns vom Kunden übergebenen Unterlagen bei Beschädigung oder Abhandenkommen nur für den Materialwert.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziffer 5 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(8) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 10 - Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Ziffer 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 - Gerichtsstand, anwendbares Recht (1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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 Kundengruppe:Gast
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